JudikaturJustizRS0099163

RS0099163 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. März 2016

Formelle Voraussetzung zur Geltendmachung dieses Nichtigkeitsgrundes ist, dass der abgewiesene Beweisantrag und das diesbezüglich spätere Beschwerdevorbringen auch zum Beweisthema konform gehen.

Entscheidungen
60