Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufung wegen Schuld des Angeklagten M***** werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen wegen Strafe werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Den Angeklagten Sp*****, F***** und M***** fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmit…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen - auch unbekämpfte Teilfreisprüche enthaltenden - Urteil wurden alle Angeklagten des Vergehens der kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs 1 StGB (I. des Urteilssatzes), des Verbrechens des „schweren gewerbsmäßigen" (richtig: des gewerbsmäßig schweren) Diebstahls durch E…
Rechtliche Beurteilung Gegen diese Schuldsprüche richten sich die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Petras Sp*****, Vitas F***** und Rytis M*****, welche der Zweitangeklagte Sp***** auf die Gründe der Z 5 und 9 [lit] a, der Viertangeklagte F***** auf Z 4, 5 und 5a sowie der Fünftangeklagte M***** auf Z 4 und 5, jewe…