JudikaturJustizRS0099052

RS0099052 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2023

Eine formelle Beschlussfassung über die nach dieser Gesetzesstelle vorzunehmende Neudurchführung der Verhandlung - welcher ohnehin nur deklaratorische Bedeutung zukommt - ist in keinem Fall erforderlich. Allein wesentlich ist die - an Hand des Hauptverhandlungsprotokolls zu überprüfende - tatsächliche Neudurchführung.

Entscheidungen
15