Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Den Angeklagten Gabor V*****, Laszlo M***** und Andras B***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche weiterer Angeklagter sowie rechtskräftige Freisprüche und einen Verfolgungsvorbehalt enthält, wurden Gabor V***** und Laszlo M***** jeweils des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (A./1./, 3./, 5./),…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Gabor V***** : Die Besetzungsrüge (Z 1) bringt vor, der beisitzende Berufsrichter hätte nicht der gesamten Hauptverhandlung beigewohnt. Dieser Einwand trifft nicht zu, weil nach dem ungerügt gebliebenen Hauptverhandlungsprotokoll am 2. November 2017 die Neu…