Spruch Das Urteil des Kreisgerichts Krems an der Donau als Berufungsgerichts vom 27.Oktober 1988, AZ. 7 Bl 46/88, verletzt: 1. durch den Ausspruch, daß der Berufung des Angeklagten Franz R*** wegen Nichtigkeit dahin Folge gegeben wird, daß er von der Anklage, er habe durch die unter II des Spruchs des Beru…
Text Gründe: Am 26.Oktober 1986 kam es auf der Bundesstraße (B) 303 im Ortsgebiet von Scheideldorf zum Zusammenstoß zweier von Franz R*** und Josef B*** gelenkter Personenkraftwagen, wodurch B*** leichte Verletzungen (Prellungen und Hautabschürfungen an beiden Unterschenkeln mit einer Gesundheitsschädig…
Rechtliche Beurteilung Das Urteil des Berufungsgerichts steht mit dem Gesetz nicht im Einklang. 1. Verfehlt ist zunächst die als primäre Begründung für den Teilfreispruch dienende Auffassung, das Erstgericht hätte mit der Zurechnung der Verletzungen Helene S*** die Anklage überschritten (Nichtigkeit nach §§ 281 Abs. 1 Z. …