BundesrechtBundesgesetzeStrafprozeßordnung 1975§ 463

§ 463Rechtsmittel gegen Urteile der Bezirksgerichte

Gegen Urteile der Bezirksgerichte, die gegen einen Anwesenden ergangen sind, ist nur das Rechtsmittel der Berufung zulässig, und zwar an das Landesgericht, in dessen Sprengel das Bezirksgericht liegt.

Entscheidungen
28
  • Rechtssätze
    7