Gegen Urteile der Bezirksgerichte, die gegen einen Anwesenden ergangen sind, ist nur das Rechtsmittel der Berufung zulässig, und zwar an das Landesgericht, in dessen Sprengel das Bezirksgericht liegt.
Rückverweise
…an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozessrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich und taxativ angeführt. Urteile, in denen das Landesgericht über eine nach § 463 StPO erhobene Berufung entschieden hat, gehören nicht dazu, sodass mit einer Zurückweisung des Rechtsmittels vorzugehen war.…
…Rechtsgang zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufene Gericht erster Instanz. Es trifft zwar zu, daß sowohl für das bezirksgerichtliche Verfahren (vgl insbesondere §§ 463 ff StPO) als auch für das Verfahren vor dem Einzelrichter des Gerichtshofes erster Instanz (vgl § 489 StPO) eine ausdrückliche, der Vorschrift des …
…auch § 477 Abs 1, erster Satz, StPO); ferner davon, daß eine solche Rüge vorliegend unterblieb. Demzufolge hatte sich der im Instanzenzug zuständige Berufungssenat (§ 463 StPO), der sohin das Urteil des Bezirksgerichtes nicht nach § 475 Abs 2 StPO aufheben und auch sonst die Sache nicht an das zuständige Gericht verweisen…
…den Gerichten nicht um eine Unterbrechung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung gemäß § 458 Abs. 1 und Abs. 3 StPO iVm. § 463 StPO angesucht habe. Der Bf. hat sowohl vor dem OLG Köln als auch vor dem BVerfG Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung ab dem…
…die vom Verurteilten nunmehr (unmittelbar) an den Obersten Gerichtshof gerichtete "Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Berufungsgericht" zurückzuweisen, weil gemäß § 463 StPO gegen Urteile der Bezirksgerichte, die gegen einen Anwesenden ergangen sind, nur das Rechtsmittel der Berufung an den Gerichtshof erster Instanz (Landes-/Kreisgericht), in dessen Sprengel…
…K*****, die sich der Sache nach in einem bloßen, nach dem Vorgesagten nicht zulässigen (zudem verspäteten) Wiedereinsetzungsbegehren erschöpfte, den Erfolg versagen müssen. 2. Gemäß § 463 StPO ist gegen Urteile der Bezirksgerichte, die gegen einen Anwesenden ergangen sind, nur das Rechtsmittel der Berufung zulässig. Eine „implizierte Berufung" ist der Prozessordnung fremd…
…mit erhöhten Garantien für die Ermittlung der Wahrheit und des Rechts ausgestatteten Hauptverhandlung (Foregger-Serini-Kodek5 Erl III; Mayerhofer-Rieder3 ENr 1; beides zu § 463 StPO). Gemäß § 473 Abs 2 StPO sind in einem solchen Verfahren Zeugen und Sachverständige, die bereits in der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht vernommen worden sind…
…Ermittlung der Wahrheit und des Rechtes ausgestattetes Hauptverfahren (siehe hiezu die bei Gebert-Pallin-Pfeiffer-Mayerhofer III/3 unter Nummern 1 und 2 zu § 463 StPO. angeführten Entscheidungen KH 1040, KH 3107 und 9 0s 34, 35/60) geltenden Prinzip der materiellen Wahrheit (§ 3 StPO.) Rechnung tragenden Überpfüfung unterzogen worden…
…Garantien für die Ermittlung der Wahrheit und des Rechts ausgestatteten Hauptverhandlung hat (siehe EvBl. 1981/177 = JBl. 1981, 445, Foregger-Serini4, Erl. III zu § 463 StPO), den Grundsätzen der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit gemäß, das vom Erstgericht durchgeführte Beweisverfahren wiederholen und ergänzen (so 9 Os 118/79). Dies ergibt sich schon aus…