Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Der Beschwerde gegen die Verweigerung der Urteilsberichtigung wird keine Folge gegeben. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Den Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelve…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Freisprüche sämtlicher Angeklagter von gleichgelagerten Vorwürfen enthält, wurden Kurt D***** jeweils eines Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall, 15 StGB (I/A und B/b) und …
Rechtliche Beurteilung Gegen das Urteil richten sich die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten, die Kurt D***** auf Z 4, 5 und 9 lit a, Wolfgang W***** auf Z 9 lit a und 10, und Peter Le***** auf Z 4, 5, 5a und 9 lit a, jeweils des § 281 Abs 1 StPO, stützen. Sie schlagen fehl. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten…