JudikaturJustizRS0098679

RS0098679 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 2019

Wurde eine Protokollberichtigung nicht beantragt oder ein darauf abzielender Antrag abgewiesen, so ist für das Rechtsmittelgericht das Protokoll in jener Fassung maßgebend, in der es der Vorsitzende und der Schriftführer unterfertigen.

Entscheidungen
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