JudikaturJustizRS0098430

RS0098430 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juli 2002

Das Gericht hat die Beweise nicht nur einzeln, sondern insbesondere auch in ihrem inneren Zusammenhang zu würdigen. Die hiebei gezogenen Schlüsse sind schon dann der Anfechtung entzogen, wenn sie nur den Denkgesetzen entsprechen, sie müssen nicht die naheliegendsten oder einzigmöglichen Folgerungen sein.

Entscheidungen
26