Spruch I/ Den Nichtigkeitsbeschwerden wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das ansonsten unberührt bleibt, im Schuldspruch zu Punkt II/ des Urteilssatzes (wegen versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges) sowie demgemäß auch in den die beiden Angeklagten betreffenden Strafaussprüchen …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Peter K*** und Georg K*** (zu I/ und II/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und § 15 StGB schuldig erkannt. Darnach haben si…
Rechtliche Beurteilung Beide Angeklagten bekämpfen den Schuldspruch mit (gemeinsam ausgeführten) Nichtigkeitsbeschwerden, in welchen sie die Gründe der Z 5, 8, 9 lit a, 9 lit b und 10 des § 281 Abs 1 StPO geltend machen. Den Beschwerden kommt lediglich teilweise, nämlich soweit sie gegen den Schuldspruch wegen versuchten …