JudikaturJustizRS0098395

RS0098395 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 2006

Es ist unter Umständen eine ausreichende Begründung, wenn das Gericht die der Verantwortung des Angeklagten widerstreitenden Urteilsannahmen nur auf den gewonnenen persönlichen Eindruck stützt (RZ 1964,38, EvBl 1972/17).

Entscheidungen
28