Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard St***** - auch im zweiten Rechtsgang - des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit…
Rechtliche Beurteilung Vorweg sei angemerkt, dass der formal verfehlten Wiederholung des zufolge des Erkenntnisses des Obersten Gerichtshofes vom 17. November 2005, GZ 12 Os 80/05i-12, in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchteiles 1 nach ständiger Judikatur (RZ 1980/14, 87; zuletzt 11 Os 85/05t) nicht die Bedeutung einer …