Spruch Gemäß § 290 Abs. 1 StPO. wird das angefochtene Urteil, das in seinem freisprechenden Teil unberührt bleibt, aufgehoben. Die Angeklagten Hans E***, Dr. Ulrich T*** und Arthur L*** werden von der Anklage: Es haben im bewußten und gewollten Zusammenwirken in Leobendorf und anderen Orten einen Bestandte…
Text Gründe: Der am 16. Februar 1923 geborene Kaufmann Hans E***, der am 2. April 1925 geborene Geschäftsführer Dr. Ulrich T*** und der am 28. Jänner 1935 geborene Geschäftsführer Arthur L*** - die beiden Erstgenannten sind deutsche, L*** ist schweizerischer Staatsbürger - wurden, abweichend von der ihn…
Rechtliche Beurteilung Das Vergehen der Vollstreckungsvereitelung nach § 162 Abs. 1 StGB. begeht ein Schuldner, der einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, beiseite schafft, veräußert oder beschädigt, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vorschützt oder anerkennt oder sonst sein Vermögen wirklich oder zum Schein…