Spruch I. Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. II. Zur Entscheidung über die Berufungen der Angeklagten Elisabeth K*, Thomas K*, Michael C* und Sigrid C* werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. III. Die Berufung des Angeklagten Werner E* wird zurückgewiesen. IV. Gemäß § 390 a …
Text Gründe: I. Mit dem bekämpften Urteil wurden Elisabeth K*, Thomas K*, Werner E*, Michael C* und Sigrid C* (1) des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 2 StGB, Sigrid C* auch "in Verbindung mit" § 12 (zu ergänzen: dritter Fall) StGB, und (2) des Verbrechens der Freiheitsent…
Rechtliche Beurteilung Alle Angeklagten meldeten gegen dieses Urteil jeweils Nichtigkeitsbeschwerde (ohne Anführung von Nichtigkeitsgründen) und Berufung an. Werner E* führte die Nichtigkeitsbeschwerde in der Folge nicht aus; seine Nichtigkeitsbeschwerde wurde daher mit dem mittlerweile rechtskräftigen Beschluß des Vorsit…