RS0098187 – OGH Rechtssatz
RS0098187 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Untersuchung mit dem "Polygraphen" (Lügendetektor) verletzt die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung des Beschuldigten und ist daher im Strafverfahren wie in den Vorermittlungen ohne Rücksicht auf sein Einverständnis unzulässig.
BGH vom 16.02.1954, 1 StR 578/53; Veröff: NJW 1954 H17,649 (Knögel, Der Lügendetektor dRZ 1954 H11,234)