JudikaturJustizRS0098086

RS0098086 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Dezember 2002

Keine Beeinträchtigung der Rechte der Staatsanwaltschaft und damit auch nicht deren Legitimation zu einer Nichtigkeitsbeschwerde, wenn ein Faktum, von dem ein Rücktritt außerhalb der Hauptverhandlung erfolgte, nicht beschlußmäßig eingestellt, sondern (formal unrichtig) hievon gemäß Z 2 des § 259 StPO freigesprochen wurde.

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