JudikaturJustizRS0098030

RS0098030 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 1947

Auch im vereinfachten Verfahren ist die Zuziehung eines Verteidigers notwendig, wenn die Anklage wegen einer strafbaren Handlung erhoben war, die mit einer fünf Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist.