RS0098030 – OGH Rechtssatz
RS0098030 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch im vereinfachten Verfahren ist die Zuziehung eines Verteidigers notwendig, wenn die Anklage wegen einer strafbaren Handlung erhoben war, die mit einer fünf Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist.