Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: 1. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger S 6.200, - samt 4 % Zinsen aus S 42.200, - seit 20. 9. 1989 bis 27. 9. 1989, aus S 37.200, - vo…
Text Entscheidungsgründe: Am 18. 4. 1988 ereignete sich in Wien 12 auf der Kreuzung der Längenfeldgasse mit der Karl Löwe Gasse ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte als Lenker und Halter seines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw's und der am 9. 12. 1979 geborene Kläger al…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nur teilweise berechtigt. Zu der vom Berufungsgericht als erheblich bezeichnete Rechtsfrage (Bindungswirkung des Strafurteils auch für den am Strafverfahren nicht beteiligten Haftpflichtversicherer) hat der erkennende Senat wiederholt (SZ 69/131 = RdW 1997, 18 = ZVR 1996/80; ecolex …