Der geschädigte Dritte kann den ihm zustehenden Schadenersatzanspruch im Rahmen des betreffenden Versicherungsvertrages auch gegen den Versicherer geltend machen. Der Versicherer und der ersatzpflichtige Versicherte haften als Gesamtschuldner.
… Ob 192/06y SZ 2006/172 mwN; 2 Ob 73/10i). 1.3 Auch zur vergleichbaren Bestimmung des § 26 KHVG 1994, deren Wortlaut mit § 26c Abs 6 ZÄG nahezu ident ist und die nach den Materialien Vorbild für die Direktklage des Geschädigten war…
Der Versicherte, der dem Rechtsstreit auf Seiten der beklagten Haftpflichtversicherung als (streitgenössischer) Nebenintervenient beitritt, kann rechtswirksam eine Aufrechnungseinrede erheben. Denn gemäß § 26 KHVG 1994 besteht zwischen der beklagten Haftpflichtversicherung und dem als Nebenintervenienten beigetretenen Versicherten ein Gesamtschuldverhältnis, weshalb auch der Versicherer befreit wird, wenn der Versicherte mit einer eigenen…
…ZVR 1994/15). Am 1.9.1994 sei aber das KHVG 1994 in Kraft getreten. Aufgrund des § 1 KHVG 1994 bestehe wiederum das nunmehr in § 26 KHVG 1994 normierte direkte Klagerecht gegen den Versicherer auch im Rahmen der freiwilligen Versicherung von Fahrzeugen der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften des § 59 Abs 2 KFG (Messiner…
…Fahrer des bei der Drittbeklagten versicherten Baggers mitversichert, woraus im Falle einer Haftung der drittbeklagten Partei ein direktes Klagerecht des geschädigten Klägers resultieren kann (§ 26 KHVG 1994). Die Bestimmung des § 2 Abs 1 KHVG 1994 umschreibt den Umfang des Versicherungsschutzes in Anlehnung an § 1 AKHB 1988. Sowohl nach diesem als…
…des bei der beklagten Partei versicherten Baggers mitversichert, woraus im Falle einer Haftung der drittbeklagten Partei ein direktes Klagerecht des Geschädigten resultieren kann (§ 26 KHVG 1994). Die Bestimmung des § 2 Abs 1 KHVG 1994 umschreibt den Umfang des Versicherungsschutzes in Anlehnung an …
…ObS 322/89 = SSV NF 3/134; Bydlinski aaO Rz 1; Posch aaO Rz 3 mwN). § 26 KHVG 1994 ist daher ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auch auf schon vor diesem Zeitpunkt abgeschlossene Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherungsverträge anzuwenden, was zur Folge hat, daß dem Geschädigten das…
…Drittbeklagte hat für den von ihm zu vertretenden Schaden Deckung zu leisten. Sie kann von der Geschädigten direkt geklagt werden (§ 22 KHVG 1987; § 26 KHVG 1994). 4. Zum Mitverschulden der Klägerin: Gemäß § 1304 ABGB trägt der Beschädigte mit dem Beschädiger den Schaden verhältnismäßig, wenn bei einer Beschädigung zugleich ein Verschulden…
…das bereits grundsätzlich mit 1. 1. 1968 in Kraft getretene KFG 1967 übernommen worden. Daher seien zu den Regelungen dessen § 63 (nunmehr §§ 26 ff KHVG 1994) die Bestimmungen des § 3 des deutschen Pflichtversicherungsgesetzes durchaus vergleichbar, sodass auf die diesbezügliche deutsche Lehre und Rechtsprechung Bedacht genommen werden könne; auch umgekehrt habe…
…das Unfallgeschehen eingetretener vermehrter Bedürfnisse ( Danzl in KBB 5 § 1325 Rz 10 mwN). Die ihr zustehenden Schadenersatzansprüche kann sie gemäß § 26 KHVG 1994 auch gegen den Haftpflichtversicherer geltend machen, der mit dem ersatzpflichtigen Versicherten solidarisch haftet. Zur Geltendmachung dieser Schadenersatz-ansprüche war die nach eigenen Behauptungen durch den…
…Satz KHVG 1987 für erforderlich gehalten, weil sich ein entsprechendes Gesamtschuldverhältnis aus dem ABGB nicht ergebe ( M. Grubmann , Die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung, § 26 KHVG 1994 Anm 3). Zu § 63 KFG vertrat der erkennende Senat die Auffassung (ZVR 1984/257 mwN), auch bei einer Ausnahme von der Versicherungspflicht…
…Für die Pflichtversicherung werden in den §§ 166 ff LFG ergänzende Regelungen vorgesehen. Nach dem Vorbild des § 26 KHVG 1994 steht dem Geschädigten auch in der Luftfahrtversicherung ein direktes Klagerecht gegen den Versicherer zu. Der jeweilige ersatzpflichtige Versicherte und der Versicherer haften als Gesamtschuldner …
…hinsichtlich des Erstbeklagten nicht mehr stattfinden. Auszugehen ist davon, daß gemäß dem hier noch anzuwendenden § 22 KHVG 1987 (der im wesentlichen dem nunmehrigen § 26 KHVG 1994 entspricht) der Zweitbeklagte als Versicherter und die Drittbeklagte als Versicherer im Haftpflichtfall als Gesamtschuldner haften (passive Korrealität). Der Zweitbeklagte hat im Prozeß als Gegenforderung den…
…auf das zugrundeliegende konkrete materiellrechtliche Rechtsverhältnis zwischen Hauptpartei und streitgenössischem Nebenintervenienten zurückzugreifen (Rechberger/Oberhammer ZZP 106, 356). Im hier zu beurteilenden Fall besteht gemäß § 26 KHVG 1994 zwischen der beklagten Haftpflichtversicherung und dem als Nebenintervenienten beigetretenen Versicherten ein Gesamtschuldverhältnis. Dies hat zur Folge, daß auch der Versicherer befreit wird, wenn der Versicherte…
…ergeben die Ansprüche der beiden Beklagten S 23.610,90. Wie die Beklagten (Lenker und Halter einerseits; Haftpflichtversicherer andererseits) für die Ansprüche der beiden Kläger gemäß § 26 KHVG 1994 solidarisch haften, so haften die Kläger ihrerseits als Beteiligte (schuldtragender Lenker einerseits und Fahrzeughalterin andererseits) gemäß den §§ 8 und 11 EKHG für die…
…besteht daher kein unmittelbarer Anspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer. Nur ausnahmsweise besteht die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherer direkt in Anspruch zu nehmen (etwa nach § 26 KHVG 1994). Nach ständiger Rechtsprechung beruht der direkte Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer nach diesen Gesetzen auf einem gesetzlichen Schuldbeitritt (RS0121052, RS0065779). Eine gesetzliche Regelung, die ein Direktklagerecht…
§ 1 Abs 3 in Verbindung mit § 26 KHVG 1994 räumt dem Geschädigten auch bei der freiwilligen Haftpflichtversicherung, selbst wenn das Versicherungsverhältnis schon vor Inkrafttreten dieses Gesetzes (am 1. September 1994) begründet wurde, das direkte…