JudikaturJustizRS0097886

RS0097886 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 1960

Eine gesetzliche Präsumtion der Fluchtgefahr im Hinblick auf die Höhe der zu erwartenden Strafe besteht allein in dem Falle des § 180 Abs 2 StPO. Eine den Richter verpflichtende gesetzliche Präsumtion der Fluchtgefahr liegt bei Strafen von mehr als einem Jahr nicht vor.