JudikaturJustizRS0097725

RS0097725 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2023

Das Gericht ist bei der Urteilsfällung nur an den in der Anklage (einschließlich ihrer Begründung) individualisierten Sachverhalt gebunden, nicht aber an die rechtliche Beurteilung der Tat durch den Ankläger.

Entscheidungen
31