RS0097654 – OGH Rechtssatz
RS0097654 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die unbeeidete Vernehmung eines Zeugen im Vorverfahren begründet keine Nichtigkeit nach § 281 Z 3 StPO. (Diese Aussage wurde in der Hauptverhandlung verlesen).
RS0097654 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die unbeeidete Vernehmung eines Zeugen im Vorverfahren begründet keine Nichtigkeit nach § 281 Z 3 StPO. (Diese Aussage wurde in der Hauptverhandlung verlesen).