JudikaturJustizRS0097639

RS0097639 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Januar 2008

Die einzelrichterliche Abweisung eines gleichzeitig mit dem Strafantrag gestellten staatsanwaltschaftlichen Antrages auf Erlassung eines Haftbefehls ist als (a limine -) Ablehnung des Haftantrages nach § 179 Abs 5 StPO mit Beschwerde an den Gerichtshof zweiter Instanz bekämpfbar.

Entscheidungen
7