Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Den Angeklagten W***** und P***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) der am 20.Mai 1951 geborene Otto W***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 und § 15 StGB (A) sowie der am 17.August 1956 geborene Günter P***** des Vergehens des schweren Betru…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpfen der Angeklagte W***** - der Sache nach nur in Ansehung der Schuldsprüche A/I/1 und II - mit allein aus der Ziffer 5 und der Angeklagte P***** mit aus den Ziffern 5, 9 lit a und 9 lit b des § 281 Abs 1 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden, denen keine Berechtigung zukommt. …