Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen, der Berufung nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1. März 1950 geborene türkische Staatsangehörige Hayrettin A des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er ab Juli 1978 bis spätestens 16. September 1978 (richtig: jeweils '1977') mehrmals mit der am 17…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z 5 und '9' des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, welcher jedoch keine Berechtigung zukommt. Mit Berufung auf den erstbezeichneten Nichtigkeitsgrund macht der - leugnende - Angeklagte zu Unrecht ge…