JudikaturJustizRS0097573

RS0097573 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 2024

Zeugen sind im Allgemeinen nicht über ihre Werturteile, Mutmaßungen und Meinungen, sondern allein über ihre (sinnlichen) Wahrnehmungen von Tatsachen zu befragen.

Entscheidungen
40