Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerden wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen der Angeklagten Thomas K***** und Leopold D***** wegen des Verbrechens des Abgabenbetrugs (I/2), demzufolge auch in den die Genannten betreffenden Strafaussprüc…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden, soweit für das Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerden von Bedeutung, Thomas K***** und Leopold D***** mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG idF BGBl I 2004/57 (I/1) sowie des Verbreche…
Rechtliche Beurteilung Sie sind teilweise im Recht. Die Mängelrügen (Z 5 dritter Fall) zeigen zu den Schuldsprüchen I/2 – wie auch die Generalprokuratur zutreffend ausführt – zu Recht auf, dass der Ausspruch des Erstgerichts über entscheidende Tatsachen, nämlich darüber, wen die Pflicht zur Entrichtung der Mineralölsteue…