Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß § 290 Abs. 1 StPO wird das angefochtene Urteil dahin abgeändert, daß dem Angeklagten Hans Jürgen B*** die Vorhaft vom 19.November 1986, 18,00 Uhr, bis 2.Dezember 1986, 10,45 Uhr, gemäß § 38 Abs. 1 Z 1 StGB auf die Strafe angerechnet wird. Der Berufung…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Februar 1971 geborene Schüler Hans Jürgen B*** des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, an fremden Sachen ohne Einwilligung des jeweiligen Eigentümers eine Feuersbrunst verursacht zu haben, un…
Rechtliche Beurteilung Beizupflichten ist zunächst der Begründung des abweislichen Zwischenerkenntnisses, daß es zur Lösung der Frage, ob der jugendliche Angeklagte aus besonderen Gründen zur Tatzeit noch nicht reif genug gewesen ist, das Unrecht seiner Taten einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 10 JGG), de…