JudikaturJustizRS0097305

RS0097305 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Dezember 2002

Zulässigkeit der Beteiligung eines Richters, der an einem im Rechtsmittelwege zum Teil aufgehobenen Urteile mitgewirkt hat, an der neuen Hauptverhandlung, die nur zur Erörterung der Straffrage bestimmt ist.

Entscheidungen
11