JudikaturJustizRS0097290

RS0097290 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 1994

Wenn von zwei Verteidigern Nichtigkeitsbeschwerden nacheinander angemeldet und ausgeführt werden, ist die später angemeldete und ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde als unzulässig zurückzuweisen, weil das Recht zu ihrer Anmeldung und Ausführung schon verbraucht waren.

Entscheidungen
8