Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung der Staatsanwaltschaft wird Folge gegeben und Ernst M*** gemäß § 75 StGB zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Mit seiner Berufung wird der Angeklagte auf diese Entscheidung verwiesen. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Ko…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst M*** aufgrund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig gesprochen, weil er am 9.Oktober 1985 in Ried im Oberinntal seine Ehegattin Lorena M*** durch Versetzen zahlreicher Schläge mit einem Beil gegen deren Ko…
Rechtliche Beurteilung In Ausführung der Beschwerde macht der Angeklagte zunächst geltend, daß über seinen im Schriftsatz vom 27.Oktober 1986 gestellten Antrag auf Vernehmung des Zeugen Franz K*** nicht entschieden wurde. Die prozeßordnungsgemäße Geltendmachung dieses Nichtigkeitsgrundes setzt jedoch einen in der Hauptver…