JudikaturJustizRS0097231

RS0097231 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. April 1990

Im Vorverfahren ist für die Stellung einer Person im Sinne des § 199 a StG nicht ihre Bezeichnung, sondern die ihr tatsächlich zukommende Rolle im Verfahren maßgebend.

Entscheidungen
16