JudikaturJustizRS0097202

RS0097202 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Oktober 2014

Bei Wahrnehmung einer sich zum Nachteil des Beschuldigten auswirkenden materiellrechtlichen Gesetzesverletzung ist das Beschwerdegericht zur Beseitigung dieser Mängel verpflichtet, und zwar auch bei Verspätung oder Unzulässigkeit des der angerufenen Instanz vorliegenden Rechtsmittels.

Entscheidungen
5