Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wird verworfen. Hingegen wird der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Folge gegeben und es wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen (nämlich in der Beurteilung der dem Schuldspruch zugrundeliegenden Taten als Betrug) unberührt bleibt, im Freis…
Text Gründe: Willibald R***** wurde des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 (erster Fall) schuldig erkannt, weil er in der Zeit von 1998 bis zum 19. Dezember 2001 in Martinsberg (Niederösterreich) und an anderen Orten mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten …
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft den Schuldspruch mit einer auf § 281 Abs 1 Z 1, 4, 5, 5a und 9 lit a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der keine Berechtigung zukommt. Indem die Besetzungsrüge (Z 1) vorbringt, der Vorsitzende der Hauptverhandlung habe im Rahmen der in einem anderen Strafverfahren gegen…