JudikaturJustizRS0097102

RS0097102 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2007

Eine Befangenheit eines Richters kann im Nichtigkeitsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie nicht bereits durch entsprechende Antragstellung vor Urteilsfällung geltend gemacht wurde; dies auch dann nicht, wenn der behauptete Ablehnungsgrund erst nach Urteilsfällung bekannt wurde (Mayerhofer-Rieder StPO 3.Auflage § 73 Entscheidung 7, 7a).

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