JudikaturJustizRS0097084

RS0097084 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. März 2010

Die Gebietskörperschaft ist jedenfalls dann an einem konkreten öffentlichen Recht geschädigt, wenn Verfahrensvorschriften, die der Überprüfung der materiellen Berechtigung eines Antrags oder Ansuchens (hier: auf Erteilung einer Baubewilligung im Freilandgebiet) dienen, rundweg übergangen werden und dem Staat daher vorweg die Möglichkeit genommen wird, das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen (so schon 13 Os 169/87 und die dort zitierte Judikatur).

Entscheidungen
8