RS0097084 – OGH Rechtssatz
RS0097084 – OGH Rechtssatz
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Die Gebietskörperschaft ist jedenfalls dann an einem konkreten öffentlichen Recht geschädigt, wenn Verfahrensvorschriften, die der Überprüfung der materiellen Berechtigung eines Antrags oder Ansuchens (hier: auf Erteilung einer Baubewilligung im Freilandgebiet) dienen, rundweg übergangen werden und dem Staat daher vorweg die Möglichkeit genommen wird, das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen (so schon 13 Os 169/87 und die dort zitierte Judikatur).