Spruch 1./ Der Ablehnungsantrag, soweit er sich auf Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshof iR * bezieht, wird zurückgewiesen. 2./ Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs *, Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs * sowie Anwaltsrichter * und * sind von der Entscheidung über die Berufung des Diszi…
Text Gründe: [1] Der Oberste Gerichtshof hat zu AZ 26 Ds 16 /2 1h über d ie im Spruch genannte Berufung des Disziplinarbeschuldigten und den dort angeführten Antrag zu entscheiden. [2] Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs *, Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs * sowie Anwaltsrichter * un…
Rechtliche Beurteilung [5] Da aufgrund ihres Übertritts in den dauernden Ruhestand Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs iR * nicht mehr Mitglied des zuständigen Senats ist, war der Ablehnungsantrag, soweit er sich auf sie bezieht, zurückzuweisen (RIS Justiz RS0097219, RS0097075). Zu 2./: [6] Gemäß § 64 DSt iVm…