JudikaturJustizRS0097054

RS0097054 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. September 2022

Zwar genügt zur Annahme einer Befangenheit - ohne dass es auf deren bloß subjektive Besorgnis entscheidend ankäme - bereits der äußere Anschein. Dieser muss indes so beschaffen sein, dass er bei einem unbeteiligten Beurteiler Anlass zu nicht bloß entfernt denkbaren, sondern vielmehr naheliegenden Zweifeln an der vollen Unbefangenheit des Richters bietet.

Entscheidungen
9