JudikaturJustizRS0097017

RS0097017 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Januar 2024

Der Umstand allein, dass der Angeklagte schon in anderen Strafsachen vom selben Richter (Senat) verurteilt worden ist, rechtfertigt nicht die Annahme einer Befangenheit.

Entscheidungen
4