Spruch Anwaltsrichterin Dr. L* ist von der Entscheidung über die Berufung des Disziplinarbeschuldigten gegen das Erkenntnis des Disziplinarrats der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 11. April 2023, GZ D 31/22 (6 DV 24/22)-29, nicht ausgeschlossen.…
Text Gründe: [1] Der Oberste Gerichtshof hat zu AZ 21 D s 10 /2 3t über d ie Berufung des Disziplinarbeschuldigten gegen das Erkenntnis des Disziplinarrats der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 11. April 2023, GZ D 31/22 (6 DV 24/22) 29, zu entscheiden. [2] Nach dem Inhalt des diesem Erke…
Rechtliche Beurteilung [4] Gemäß § 64 DSt iVm § 43 Abs 1 Z 3 StPO ist ein Richter vom gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn Gründe vorliegen, die geeignet sind, seine volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Die Bestimmungen über die Ausschließung stellen auf den äußeren Anschein ab. Entsc…