JudikaturJustizRS0096979

RS0096979 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. November 2021

Schaden an Rechten ist nicht nur ein solcher an Vermögensrechten, sondern auch an immateriellen und Persönlichkeitsrechten, insbesondere auch an konkreten öffentlichen Rechten.

Entscheidungen
5