Spruch Das Gesetz wurde verletzt 1. durch Unterlassung der Beurkundung der in der Hauptverhandlung vom 14.März 1988 erfolgten mündlichen Verkündung des Beschlusses des Landesgerichtes Innsbruck von diesem Tag, GZ 29 Vr 88/88-14, in der Bestimmung des § 77 Abs. 2 StPO, 2. durch Unterlassung einer sofortigen…
Text Gründe: Hans Gustav T*** wurde mit dem sogleich nach Verkündung zufolge Rechtsmittelverzichtes rechtskräftig gewordenen Urteil (eines Einzelrichters) des Landesgerichtes Innsbruck vom 14. März 1988, GZ 29 Vr 88/88-13, eines Verbrechens schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Wie a…
Rechtliche Beurteilung Dem Landesgericht Innsbruck unterliefen mehrere Gesetzesverletzungen. Gemäß § 77 Abs. 2 StPO ist die mündliche Verkündung einer gerichtlichen Verfügung, zu der jedenfalls auch ein Beschluß zu zählen ist, durch ein Protokoll zu beurkunden. An diesem Gebot ändert die Tatsache nichts, daß im Vordruck d…