JudikaturJustizRS0096789

RS0096789 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2011

Wurde die Befangenheit eines (Berufsrichters oder Laienrichters) Richters nicht vor Urteilsfällung (durch Ablehnungsantrag) geltend gemacht, so kann sie im Nichtigkeitsverfahren nicht (mehr) berücksichtigt werden, uzw auch dann nicht, wenn der behauptete Ablehnungsgrund erst nach der Urteilsfällung bekannt wurde.

Entscheidungen
13