Spruch Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben und es werden die über den Angeklagten mit den - im übrigen unberührt bleibenden - Urteilen vom 2.Februar 1984, GZ 3 b Vr 1606/82-55, und vom 6.März 1984, GZ 3 b Vr 280/83-22, verhängten Geldstrafen auf eine Geldstrafe von 80 (achtzig) Tagessätzen (zu je 2…
Text Gründe: Das Erstgericht erkannte den Angeklagten Sepp A mit dem (angefochtenen) Urteil vom 2.Februar 1984 (im zweiten Rechtsgang abermals) des Vergehens nach § 1 Abs 1 lit a und c PornG schuldig und verhängte über ihn hiefür nach § 1 Abs 2 PornG eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 200 S, im Fal…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerden hat der Oberste Gerichtshof bereits mit den Beschlüssen vom 18.September 1984, GZ 10 0s 76/84-6 und 10 0s 95/84-6, zurückgewiesen, denen auch der nähere Sachverhalt entnommen werden kann. Außerdem hat er aus Anlaß der Berufungen mit Beschluß vom 9.Oktober 1984, GZ 10 0s 7…