Spruch Das Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Steyr vom 6. März 1990, GZ 15 E Vr 47/90-34, verletzt das Gesetz dadurch, daß darin 1. ein Teil der über die Beschuldigten Gabor B*****, Erika S***** und Ilona F***** verhängten Freiheitsstrafen von jeweils sechs Monaten für eine Probezeit von drei Ja…
Text Gründe: Mit dem (gemäß §§ 458 Abs. 3, 488 Z 7 StPO in gekürzter Form ausgefertigten) Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Steyr vom 6.März 1990, GZ 15 E Vr 47/90-34, das mit Abgabe des Rechtsmittelverzichtes durch den öffentlichen Ankläger und die Beschuldigten sogleich in Rechtskraft erwach…
Rechtliche Beurteilung Das Urteil des Kreisgerichtes Steyr vom 6.März 1990 steht im Ausspruch über die bedingte Nachsicht eines Teiles der Strafen, aber auch über die Vorhaftanrechnung mit dem Gesetz nicht im Einklang: Nach dem klaren Wortlaut des § 43 a Abs. 3 StGB ist die bedingte Nachsicht eines Teiles einer Freiheits…