Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Den Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurden * D*, * Ma*, * P*, * S* (jeweils zu A/1 und B/1) und * M* (zu A/2 und B/2) jeweils zweier (vgl aber RIS Justiz RS0121981) Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. [2] Danach haben als Mitglieder des als Bau…
Rechtliche Beurteilung [3] Die von den Angeklagten D*, M*, Ma*, P* und S* gemeinsam ausgeführten, aus den Gründen der Z 4, 5, 5a sowie 9 lit a und b des § 281 Abs 1 StPO ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerden sind nicht im Recht. [4] Das Erstgericht ging in objektiver Hinsicht im Wesentlichen von folgendem Urteilssachver…