Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird teilweise, und zwar dahin Folge gegeben, daß die verhängte Freiheitsstrafe auf 20 (zwanzig) Monate herabgesetzt wird. Im übrigen wird der Berufung nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rech…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengerichtes wurde der Gemeindeangestellte Josef A - dessen selbständige Verfolgung wegen weiterer (Betrugs )Fakten dem öffentlichen Ankläger gemäß dem § 263 Abs 2 StPO vorbehalten wurde - der (in Idealkonkurrenz begangenen…
Rechtliche Beurteilung Darauf ist dem Beschwerdeführer - wie die Generalprokuratur zutreffend darlegt - zu erwidern, daß sich sein im Urteil festgestelltes deliktisches Verhalten nicht in der (bewußt unberechtigten) Geltendmachung nicht bestehender eigener (Entgelt )Ansprüche gegenüber der Stadtgemeinde Wörgl erschöpft. …