JudikaturJustizRS0096525

RS0096525 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. April 2015

Normen des öffentlichen Rechts, insbesondere des Budgetrechts, wie etwa der Finanzverfassunggesetze, der Bundesfinanzgesetze, der Gemeindeordnungen, haben auf die Qualifikation einer bestimmten Tätigkeit einer Gebietskörperschaft als Privatwirtschaftsverwaltung keinen Einfluß.

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9