JudikaturJustizRS0096491

RS0096491 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 1982

Die Entscheidung des Gerichtshofpräsidenten über die Haftfähigkeit eines Verurteilten (über Erlassung der Strafverschärfung) ist mit Beschwerde anfechtbar. Der Staatsanwalt kann auch gegen Beschlüsse die Beschwerde zugunsten des Verurteilten erheben.