Spruch Für die Durchführung des Strafverfahrens ist das Landesgericht St.Pölten zuständig.…
Text Gründe: Ing.Hermann T***** wurde am 6.Juli 1993 (eingelangt am 5.August 1993) bei der Staatsanwaltschaft St.Pölten wegen Verdachtes des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 angezeigt. Nach der diesbezüglichen Sachverhaltsdarstellung (S 105 f/I) bestellte er bei der anzeigenden Ho…
Rechtliche Beurteilung Im vorliegenden Fall steht das Strafverfahren dem Landesgericht St.Pölten zu. Kompetenzkonflikte im gerichtlichen Strafverfahren setzen einen Verfolgungsantrag des berechtigten Anklägers nicht voraus (Mayerhofer-Rieder, StPO3, § 64 E 1). Eine vorherige Einigung staatsanwaltschaftlicher Behörden (a…