JudikaturJustizRS0096410

RS0096410 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 1993

Amtsanmaßung verlangt nicht, daß sich der Täter selbst ausdrücklich als Beamter bezeichnet; konkludentes Erwecken des Eindruckes, Beamter zu sein und als solcher eine "Amtshandlung" vorzunehmen, genügt.

Entscheidungen
2