JudikaturJustizRS0096407

RS0096407 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 2005

Gegen Beschwerdeentscheidungen der Gerichtshöfe zweiter Instanz ist - abgesehen von den im Gesetz ausdrücklich (und taxativ) angeführten Ausnahmen - ein Rechtsmittel an den OGH nicht vorgesehen.

Entscheidungen
85