Spruch Die Beschwerde gegen den Beschluss Punkt 1. (AZ 21 Bs 398/04) wird zurückgewiesen. Der Beschwerde gegen den Beschluss Punkt 2. (AZ 21 Ns 116/04) wird nicht Folge gegeben.…
Text Gründe: Mit Punkt 1. (AZ 21 Bs 398/04) der zwei selbständige, jedoch unter einem ausgefertigte Beschlüsse enthaltenen Entscheidung gab das Oberlandesgericht Wien als Beschwerdegericht der Beschwerde der Mag. Klaudia K***** gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 14. Oktober …
Rechtliche Beurteilung Soweit sich die Beschwerde (inhaltlich im Schlussantrag) der Mag. Klaudia K***** gegen Punkt 1. (AZ 21 Bs 398/04) richtet, ist sie als unzulässig zurückzuweisen, weil das Gesetz gegen Beschwerdeentscheidungen ein weiteres Rechtsmittel nicht vorsieht. Die Beschwerde gegen Punkt 2. (AZ 21 Ns 116/04), …