JudikaturJustizRS0096403

RS0096403 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 1973

Die Abweisung eines Antrages auf Fällung eines Unzuständigkeitsurteiles kann vom Staatsanwalt mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO bekämpft werden, wenn durch die Verfolgungsrechte des öffentlichen Anklägers beeinträchtigt werden.