RS0096403 – OGH Rechtssatz
RS0096403 – OGH Rechtssatz
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Die Abweisung eines Antrages auf Fällung eines Unzuständigkeitsurteiles kann vom Staatsanwalt mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO bekämpft werden, wenn durch die Verfolgungsrechte des öffentlichen Anklägers beeinträchtigt werden.