JudikaturJustizRS0096393

RS0096393 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 1993

§ 314 StGB erster Deliktsfall verlangt die Vornahme einer Handlung, die sich als Ausübung des angemaßten Amtes darstellt; das bloße Auftreten als Beamter ohne einer (scheinbaren) "Amtshandlung" stellt daher den Tatbestand nicht her.

Entscheidungen
3