JudikaturJustizRS0096380

RS0096380 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 2013

Irrige Zitierung des § 313 StGB ohne Heranziehung dieser Gesetzesstelle (= Nichtüberschreiten des Höchstmaßes der angedrohten Freiheitsstrafe) ist ohne Nachteil für den Angeklagten.

Entscheidungen
7