JudikaturJustizRS0096370

RS0096370 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2019

Grundsätzlich ist ein vor der Hauptverhandlung gestellter Delegierungsantrag dem nach den §§ 62 und 63 StPO zur Entscheidung berufenen Gericht vorzulegen.

Entscheidungen
4