Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten dieses Rechtsmittelverfahrens zur Last. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet (§ 285 i StPO).…
Text Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Josef H*** des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB (I), des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 (richtig: Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall sowie Abs. 2 dritter…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde war somit nach Anhörung der Generalprokuratur schon bei einer nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285 d Abs. 1 Z 2 und Z 1 iVm § 285 a Z 2 StPO).…